Die Kosten richten sich nach Volumen (Stehordner, Kartons, Aktenschränke), Sicherheitsstufe nach DIN 66399 und Abholaufwand. Bei kombinierter Büroauflösung oder Geschäftsräumung ist die Aktenvernichtung oft besonders günstig. Nach kostenloser Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis.
DSGVO-konform
Aktenvernichtung NRW – sicher, dokumentiert, DIN 66399
Vertrauliche Akten, sensible Unterlagen und Datenträger müssen sicher vernichtet werden. Wir übernehmen Aktenvernichtung in ganz NRW – mit Vernichtungsnachweis, nach DIN 66399 und DSGVO. Ideal bei Büroauflösung, Geschäftsauflösung oder Praxisräumung.
Sicher · Dokumentiert · DSGVO-konform
Sichere Aktenvernichtung für Büros, Praxen und Geschäftsauflösungen
Bei jeder Geschäfts-, Büro- oder Praxisauflösung tauchen sensible Unterlagen auf: Personalakten, Lohnabrechnungen, Patientendaten, Verträge, Steuerunterlagen, Kundenkorrespondenz und Datenträger. Diese dürfen nicht einfach im Altpapier landen – die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt eine nachweisbare, sichere Vernichtung.
Rümpel-EU übernimmt die komplette Aktenvernichtung in NRW nach DIN 66399. Wir holen verschlossene Sicherheitsbehälter ab, vernichten Akten und Datenträger mit der passenden Sicherheitsstufe und stellen Ihnen ein Vernichtungsprotokoll aus – als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfern und Finanzamt.
Auf Wunsch kombinieren wir die Aktenvernichtung mit der vollständigen Geschäftsauflösung oder Entsorgung – alles aus einer Hand, fair kalkuliert.
DIN 66399
Sicherheitsstufen verständlich erklärt
Nicht jede Akte muss gleich behandelt werden. DIN 66399 unterscheidet sieben Sicherheitsstufen (P-1 bis P-7) je nach Schutzbedarf der Daten. Wir helfen bei der Auswahl der passenden Stufe.
Stufe P-3
Allgemeine Geschäftsunterlagen, interne Korrespondenz, Werbematerial mit Adressdaten.
Stufe P-4
Personenbezogene Daten: Personalakten, Verträge, Bewerbungsunterlagen, Kundenakten.
Stufe P-5
Besonders schutzwürdige Daten: Patientenakten, Lohnabrechnungen, Bankdaten, Anwaltsakten.
Datenträger
Festplatten, SSDs, USB-Sticks, CDs/DVDs nach DIN 66399 (Stufen H/T/E).
Klarer Ablauf
So läuft Ihre Aktenvernichtung in 4 Schritten ab
- Kostenlose Besichtigung: Wir prüfen Volumen, Schutzbedarf und Zugang vor Ort. Sie nennen uns die gewünschte Sicherheitsstufe.
- Festpreisangebot: Sie erhalten ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten – inklusive Abholung, Vernichtung und Protokoll.
- Sichere Abholung: Akten und Datenträger werden in verschlossenen Behältern abgeholt. Auf Wunsch findet die Vernichtung direkt vor Ort statt.
- Vernichtungsnachweis: Sie erhalten ein schriftliches Protokoll mit Datum, Volumen und Sicherheitsstufe – DSGVO-konform.

Aktenvernichtung + Geschäftsauflösung
Kombinieren Sie Aktenvernichtung mit Ihrer Büroauflösung
Bei Geschäfts- oder Büroauflösungen müssen oft Möbel, Akten, IT-Geräte und Datenträger gleichzeitig entfernt werden. Wenn wir alles aus einer Hand übernehmen, sparen Sie nicht nur Aufwand und Stress – durch die Wertanrechnung verwertbarer Möbel und Geräte können sich Ihre Gesamtkosten um bis zu 40 % reduzieren.
Bürostühle, Schreibtische, Aktenschränke und funktionsfähige IT werden geprüft und auf Ihren Rechnungsbetrag angerechnet. Akten und Datenträger werden parallel sicher und DSGVO-konform vernichtet.
Mehr zur GeschäftsauflösungHäufige Fragen
Antworten auf wichtige Fragen
Ja. Nach jeder Aktenvernichtung erhalten Sie ein Vernichtungsprotokoll mit Datum, Volumen und Sicherheitsstufe – wichtig als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfern und Finanzamt im Sinne der DSGVO.
DIN 66399 definiert sieben Sicherheitsstufen (P-1 bis P-7). Für übliche Geschäftsunterlagen ist Stufe P-3 oder P-4 üblich, für personenbezogene Daten P-4, für besonders schutzwürdige Daten (Patientenakten, Lohnabrechnungen) Stufe P-5. Wir beraten Sie bei der Auswahl.
Ja, neben Papierakten vernichten wir nach Absprache auch Festplatten, USB-Sticks, CDs/DVDs und andere Datenträger nach DIN 66399 (Sicherheitsstufen H/T/E). Auch hierfür erhalten Sie einen Vernichtungsnachweis.
Nach Ihrer Anfrage besichtigen wir kostenlos vor Ort, prüfen Volumen und Schutzbedarf und erstellen ein Festpreisangebot. Anschließend holen wir die Unterlagen mit verschlossenen Sicherheitsbehältern ab oder vernichten sie auf Wunsch direkt vor Ort. Sie erhalten ein Vernichtungsprotokoll.
Nach §147 AO und §257 HGB gelten in Deutschland Aufbewahrungsfristen von 6 oder 10 Jahren – je nach Dokumentart. Wir vernichten ausschließlich Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Bei Unsicherheit empfehlen wir Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.
Ja, wir räumen komplette Archive, Aktenkeller und Bürolager. Auch bei mehreren tausend Stehordnern oder Paletten an Akten organisieren wir Abholung und Vernichtung strukturiert und termintreu.
Unverbindlich anfragen
Aktenvernichtung anfragen – kostenlos und unverbindlich
Vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung für Ihre Büro-, Praxis- oder Geschäftsauflösung. Wir prüfen Volumen, Sicherheitsstufe und erstellen ein DSGVO-konformes Festpreisangebot inklusive Vernichtungsnachweis.